

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schwimmschule AquaYun
1. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erteilung eines Kurses (Schwimmkurse).
2. Rechtliche Verbindlichkeit der Anmeldung
Die Anmeldung ist rechtlich verbindlich.
3. Anerkennung der AGB
Mit der Bezahlung der Kursgebühr werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
4. Rückerstattung und ärztliches Attest:
Bei Austritt aus dem laufenden Kursbetrieb wird grundsätzlich keine Kursgebühr zurückerstattet. Liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor (Brüche, Operation, etc.), wird eine Gutschrift nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes erstellt. Die Schwimmschule AquaYun ist nicht in der Lage, Gutschriften oder Rückerstattungen für verpasste Kurse zu geben.

5. Gesundheitsbestätigung
Mit Abschluss des Vertrages bestätigen Sie, dass Sie keine Schwerwiegenden Krankheiten (z.B. Organschäden etc.) haben, gesund sind und aus ärztlicher Sich keine Bedenken bestehen, an dem von Ihnen gebuchten Kurs teilzunehmen.
6. Zahlungen und Mahngebühr
Die Kursgebühr ist vor der ersten Kursstunde fällig! Im Falle einer fehlgeschlagenen Abbuchung des fälligen Kursbetrages im Lastschriftverfahren wird eine Mahngebühr von 5€ pro nicht erfolgreicher Abbuchung erhoben.
7. Urheber-Nutzungsrechte und Fotoaufnahmen
Der Schwimmschule "AquaYun" stehen alle Urheber-Nutzungsrechte an Foto, Film- und Videoaufnahmen zu, die in ihrem Auftrag während des Unterrichts hergestellt werden. Foto-, Film- und Videoaufnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit der Kursleitung gestattet. Die Erlaubnis kann ohne Begründung verwehrt werden.
8. Haftungsausschluss für außerhalb des Unterrichts erlittene Verletzungen und Schäden
Die Schwimmschule AquaYun übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, die der Teilnehmer außerhalb des Unterrichts erleidet.

Zusatz zu Punkt 8: Aufsichtspflicht:
Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule beginnt mit der im Kursplan ausgeschriebenen bzw. mitgeteilten Uhrzeit am Beckenrand. Während des Umziehens und dem Weg zwischen Umkleidekabine und Beckenrand besteht keine Aufsichtspflicht der Schwimmschule. Die Eltern sind für ihre Kinder während des Umziehens und auf dem Weg zum Beckenrand aufsichtspflichtig und verantwortlich. Die Kinder sollten daher von den Eltern während des Umziehens und auf dem Weg bis zum Beckenrand begleitet und beaufsichtigt werden, bis sie vom Schwimmlehrer/in in Empfang genommen werden. Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule endet mit der im Kursplan ausgeschriebenen bzw. mitgeteilten Uhrzeit am Beckenrand. Die Kinder sollten daher von den Eltern bei Beendigung der Schwimmstunde am Beckenrand abgeholt und zur Umkleidekabine und während des Umziehens begleitet und beaufsichtigt werden.

9. Haftung für Sachbeschädigung
Sachbeschädigung während des Kursbetriebes werden auf Kosten dessen erhoben, der sie fahrlässig bewirkt oder verursacht hat.
10. Einhaltung der Hausordnung bzw. Hallenbadordnung
Jeder Teilnehmer unterliegt der Hausordnung bzw. Hallenbadordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes und hat den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten.
11. Haftung für Wertsachen und Garderobe
Es wird keine Haftung für Wertsachen und Garderobe übernommen.
12. Vertretung bei Urlaub, Krankheit oder dringender Verhinderung eines Übungsleiters
Bei Urlaub, Krankheit oder dringender Verhinderung eines Übungsleiters ist die Schwimmschule berechtigt, eine geeignete Vertretung zu stellen. Während den Schulferien finden keine Kurse statt. Die Kursgebühr bleibt weiterhin fällig.

13. Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Die Kündigung ist schriftlicher per Post oder E-Mail (info@aquayun.de) an die genannten Kontaktdaten zu richten.

14. Unwirksame oder nichtige Bestimmungen
Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht ein.