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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schwimmschule AquaYun

1. Gegenstand des Vertrages

Gegenstand dieses Vertrages ist die Erteilung eines Kurses (Schwimmkurse).

2.  Rechtliche Verbindlichkeit der Anmeldung

Die Anmeldung ist rechtlich verbindlich.

3. Anerkennung der AGB

Mit der Bezahlung der Kursgebühr werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

4. Rückerstattung und ärztliches Attest:

Bei Austritt aus dem laufenden Kursbetrieb wird grundsätzlich keine Kursgebühr zurückerstattet. Liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor (Brüche, Operation, etc.), wird eine Gutschrift nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes erstellt. Die Schwimmschule AquaYun ist nicht in der Lage, Gutschriften oder Rückerstattungen für verpasste Kurse zu geben.  

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5. Gesundheitsbestätigung

Mit Abschluss des Vertrages bestätigen Sie, dass Sie keine Schwerwiegenden Krankheiten (z.B. Organschäden etc.) haben, gesund sind und aus ärztlicher Sich keine Bedenken bestehen, an dem von Ihnen gebuchten Kurs teilzunehmen.

6. Zahlungen und Mahngebühr

Die Kursgebühr ist vor der ersten Kursstunde fällig! Im Falle einer fehlgeschlagenen Abbuchung des fälligen Kursbetrages im Lastschriftverfahren wird eine Mahngebühr von 5€ pro nicht erfolgreicher Abbuchung erhoben.

7. Urheber-Nutzungsrechte und Fotoaufnahmen

Der Schwimmschule "AquaYun" stehen alle Urheber-Nutzungsrechte an Foto, Film- und Videoaufnahmen zu, die in ihrem Auftrag während des Unterrichts hergestellt werden. Foto-, Film- und Videoaufnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit der Kursleitung gestattet. Die Erlaubnis kann ohne Begründung verwehrt werden. 

8. Haftungsausschluss für außerhalb des Unterrichts erlittene Verletzungen und Schäden

Die Schwimmschule AquaYun übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, die der Teilnehmer außerhalb des Unterrichts erleidet.

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Zusatz zu Punkt 8: Aufsichtspflicht:

Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule beginnt mit der im Kursplan ausgeschriebenen bzw. mitgeteilten Uhrzeit am Beckenrand. Während des Umziehens und dem Weg zwischen Umkleidekabine und Beckenrand besteht keine Aufsichtspflicht der Schwimmschule. Die Eltern sind für ihre Kinder während des Umziehens und auf dem Weg zum Beckenrand aufsichtspflichtig und verantwortlich. Die Kinder sollten daher von den Eltern während des Umziehens und auf dem Weg bis zum Beckenrand begleitet und beaufsichtigt werden, bis sie vom Schwimmlehrer/in in Empfang genommen werden. Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule endet mit der im Kursplan ausgeschriebenen bzw. mitgeteilten Uhrzeit am Beckenrand. Die Kinder sollten daher von den Eltern bei Beendigung der Schwimmstunde am Beckenrand abgeholt und zur Umkleidekabine und während des Umziehens begleitet und beaufsichtigt werden. 

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9. Haftung für Sachbeschädigung

Sachbeschädigung während des Kursbetriebes werden auf Kosten dessen erhoben, der sie fahrlässig bewirkt oder verursacht hat.

10. Einhaltung der Hausordnung bzw. Hallenbadordnung

Jeder Teilnehmer unterliegt der Hausordnung bzw. Hallenbadordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes und hat den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten.

11. Haftung für Wertsachen und Garderobe

Es wird keine Haftung für Wertsachen und Garderobe übernommen.

12. Vertretung bei Urlaub, Krankheit oder dringender Verhinderung eines Übungsleiters

Bei Urlaub, Krankheit oder dringender Verhinderung eines Übungsleiters ist die Schwimmschule berechtigt, eine geeignete Vertretung zu stellen. Während den Schulferien finden keine Kurse statt. Die Kursgebühr bleibt weiterhin fällig.

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13. Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Die Kündigung ist schriftlicher per Post oder E-Mail (info@aquayun.de) an die genannten Kontaktdaten zu richten.

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14. Unwirksame oder nichtige Bestimmungen

Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht ein.

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